Info zur Maskenpflicht
Bayerische Staatskanzlei
PressemitteilungMünchen 22. Juni 2021
Auszug aus "Bericht aus Kabinettssitzung"
Kabinett beschließt Erleichterungen in Grundschulen, bei Sport und Kultur
Ab Mittwoch, 23. Juni 2021, gelten folgende Änderungen der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen:
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Unter freiem Himmel entfällt in der Schule, Hochschule und den Kindertagesstätten die Maskenpflicht. Es bleibt auf ausreichenden Mindestabstand aller Beteiligten zu achten.
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Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 entfällt an den Grundschulen und der Grundschulstufe der Förderschulen im Klassenzimmer nach Einnahme ihres Sitz- oder Arbeitsplatzes für Schüler sowie für Lehrkräfte die Maskenpflicht.
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Bei Sport- und Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel bleiben wie bisher höchstens 500 Zuschauer zulässig. Davon dürfen höchstens 100 ohne feste Plätze (als Stehplätze) mit Mindestabstand vergeben werden, die übrigen nur als feste Sitzplätze.