Maskenpflicht

Laut Beschluss des Ministerrats gilt an den Schulen in Bayern
ab Montag, 8. November auch während des Unterrichts, während sonstiger Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung Maskenpflicht.

Diese Maskenpflicht besteht auch am Sitzplatz, auch wenn zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Schülern eingehalten werden kann.